Begleitetes Fahren mit 17 |
Seit 2005 läuft der Modellversuch "Begleitetes Fahren”.
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Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Sie darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. |
So gehts:
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