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Der Führerschein

Was genau ist eigentlich ein Führerschein ?

 

Der Führerschein beinhaltet die amtliche Genehmigung und berechtigt eine Person ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen eigenhändig zu führen und zu bedienen. Rechtmäßig ist dieser Schein eine Urkunde, welche die Erteilung der Fahrerlaubnis ausweist.

Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, auch DEKRA genannt, erteilt und ist an die Fahreignung und die theoretische sowie praktische Prüfung geknüpft.

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen. Für jede dieser Klassen ist eine eigene Fahrerlaubnis von Nöten, für die jeweils ein eigener Führerscheintest abgelegt werden muss.

(Tipp: Wir empfehlen die optimale Vorbereitung durch Fahrschulbögen)

Die Altersbeschränkung ist hierbei bei den verschiedenen Klassen unterschiedlich. So darf eine 16-jährige Person Kleinkrafträder und Krafträder bis zu einer bestimmten Größe bedienen. Den normalen PKW darf man heutzutage schon als 17-Jähriger Bedienen, allerdings nur in Begleitung einer mindestens 30- jährigen Person, die mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung hat und höchtens 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Uneingeschränkt darf der PKW ab dem 18. Lebensjahr geführt werden. Sprich man darf alleine fahren, muss aber die Probezeit beachten. Auch sämtliche LKW-Klassen dürfen ab dem 18. Lebensjahr geführt werden. Die Klasse A ( Motorrad), welches auch ab dem 18. Lebensjahr geführt werden darf, ist mit starken Einschränkungen verbunden, denn es ist eine zweijährige Fahrpraxis durch eine kleinere Motoradklasse vorzuweisen. Es sei denn, man hat das 25. Lebensjahr vollendet, dann ist diese Regelung nichtig. Die Klasse der Omnibusse darf ab dem 21. Lebensjahr geführt werden.

Da Deutschland der Europäischen Union angehört, wird seit dem 01.01.1999 nur noch der EU-Führerschein ausgestellt. Allerdings wird das europäische Fahrerlaubnisrecht noch weiter konkretisiert. So wurden auch die Klassen der verschiedenen Mitgliedsstaaten auf einen Europa-Standard angeglichen. Die Neuregelungen müssen bis 2012 auf alle Staaten angewendet werden. Das bedeutet, dass ab 2012 auch alle alten Dokumente bis 2038 in den EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.

 
Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:
 

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgefüht werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5 t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: M, S und L

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. 


Klasse A 

Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums.
Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M 

Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klasse: M

Klasse M

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis

Klasse L

Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie
Mofa-Prüfbescheinigung

Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie
 
 
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